Schon durch ihre reine Existenz in Konkurrenz zur Verwertungsgesellschaft GEMA wird die Cultural Commons Collecting Society (C3S) in Zukunft dafür sorgen, dass es die GEMA-Vermutung irgendwann nicht mehr gilt.

Diese GEMA-Vermutung sorgt dafür, dass unter anderem Aufführungen unabhängiger Künstler GEMA-pflichtig sind, weil die bisher konkurrenzlose Verwertungsgesellschaft GEMA einfach davon ausgeht, dass die Musik zum ihrem Katalog gehört.

Eine GEMA-Befreiung muss bisher erst einmal nachgewiesen werden. Das gilt auch für anonym gespielte, weil beispielsweise politische Musikstücke. Der  Künstler muss also bisher seinen Namen angeben, um eine GEMA-Befreiung zu erreichen.

Weil aber jetzt ein Konkurrent wie die C3S sich auch um die Urheberrechte er Künstler kümmert, kann die GEMAnicht mehr so einfach vermuten, dass ein Stück tatsächlich ihr zugeordnet ist, sagte ein C3S-Vertreter auf dem 30C3 einem der Kongressteilnehmer auf dem 30. Chaos Communication Congress (30C3) in Hamburg.

Denn es könnte ja in Zukunft auch sein, dass die neu gegründete C3S das Stück in ihrem Bestand hat. Deshalb müsste anhand der Playlisten nachgewiesen werden, ob eine und wenn ja, welche Verwertungsgesellschaft zuständig ist.

Es kann durchaus noch 1 bis 2 Jahre dauern, bis die C3S einen ausreichenden Bestand an vertretenen Künstlern hat – aber zu verhindern ist das Ende der GEMA-Vermutung wohl nicht mehr.