Wegen der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden. Deshalb müssen seit Anfang dieses Monats auch Millionen Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch abgeben, was die Steuerplattform Elster schon am letzten Wochenende an ihre Grenzen brachte. Inzwischen steht für 11 Bundesländer als Alternative dazu ein zusätzliches Portal für Privateigentümer bereit.

Kein Elster-Zertifikat benötigt

Deshalb hat die Finanzverwaltung jetzt ein weiteres Internetportal eingerichtet, informiert der Bund der Steuerzahler Deutschland. Auf der Seite Grundsteuererklärung für Privateigentum können jetzt Privateigentümer in den elf Bundesländern, die aktuell am Bundesmodell teilnehmen, ihre Grundsteuererklärung abgeben.

Sind sich Eigentümer unsicher, ob sie das Portal nutzen können, dann können sie sich durch einen kurzen Fragebogen auf der Internetseite klicken.

“Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird”, kommentiert das Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben kann man direkt auf der Homepage eingeben.

Benötigt werden Emailadresse, Steuer-ID und Freischaltcode

Erst einmal muss dort eine Emailadresse angegeben werden, zusätzlich wird auch nach der Steuer-ID gefragt. Diese finden Eigentümer laut Karbe-Geßler beispielsweise auf einem Schreiben vom Finanzamt.

Für die endgültige Abgabe der Daten braucht man aber auch einen Freischaltcode, den Eigentümer nach Eintragen der Steuer-ID vom Finanzamt an ihre jeweilige postalische Adresse geschickt bekommen.

Ist dieser Code da, werden Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken auf dem Portal durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet.

Es wird auch auf die Portale der Bundesländer zur Ermittlung der Bodenrichtwerte verwiesen: Wer zum Beispiel eine Adresse in Brandenburg angibt, bekommt laut Bund der Steuerzahler Angaben zu Bodenrichtwert und Größe der Fläche.

Das Verfahren könnte linearer sein…

Angeblich ist es laut Karbe-Geßler ziemlich einfach, wenn Eigentümer ihr Informationsschreiben vom Finanzamt, ihre Steuer-ID und gegebenenfalls ihre Grundbuchdaten vorliegen haben, weil dann die Eingaben in wenigen Minuten erledigt sein sollen.

Es bleiben aber Fragen offen, denn ein lineares Verfahren ohne Medienbruch durch den Postversand des Codes und entsprechende Wartezeiten und Mehrfachaufrufe des Portals erscheinen gerade nicht besonders für Menschen geeignet, die sonst nicht viel mit IT und Internet zu tun haben…

Ende Oktober müssen die Daten vorliegen

Alle Grundstückseigentümer müssen seit dem 1. Juli 2022 ihre Grundsteuerwerte erklären und haben dafür noch Zeit bis Ende Oktober 2022. Auf der Grundlage dieser Daten setzt die Finanzverwaltung dann den sogenannten Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest.

Diese beiden Werte werden dann die Basis für die neue Grundsteuer, die die Kommunen ab 2025 basierend “auf ihren Hebesätzen zum 1. Januar 2025” festsetzen, erläuterte Frau Karbe-Geßler weiter.

Auf dieser Internetseite nehmen aber nur 11 der Bundesländer teil

Leider kommt auch noch erschwerend hinzu, dass „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nur für die Bundesländer entwickelt wurde, die an dem Bundesmodell teilnehmen. Es handelt sich um diese 11 Bundesländer:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen