Soeben hat der Bundesgerichtshof entschieden: Internetseiten dürfen Werbe-Cookies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Users setzen.

Keine Cookies ohne explizite Einwilligung

Wollen Webseitenbetreiber Werbe-Cookies in ihrem Internetangebot nutzen, müssen sie die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen. So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Die Einwilligung über einer voreingestellten Checkbox stelle “eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers dar”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der BGH hatte die Frage schon dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der im letzten Oktober entsprechend entschieden hatte.

Der verhandelte Fall

Gefällt wurde das Urteils nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen die Planet49 GmbH, welche bei Online-Gewinnspielen zum Zweck ver Werbung die entsprechenden Cookie-Banner so eingestellt hatte, dass die Nutzer nur mit einem Mausklick die Einwilligung geben konnten.

Mit den Cookies, also kleinen Textdateien, die vom Internetserver auf dem Rechner des Benutzers gespeichert werden, erheben Website-Anbieter Informationen ihre Besucher. Dazu gehören nicht nur Login-Daten, sondern auch Verhaltensweisen und Präferenzen, die dann oft an Partnerunternehmen weitergereicht oder –verkauft werden.

Nach der Beurteilung des BGH gilt die unangemessene Benachteiligung der Nutzer durch voreingestellte Cookies sowohl nach früheren EU-Richtlinien als auch nach der seit 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Allerdings sagt der Paragraf 15 des Telemediengesetzes (TMG) weiterhin, dass ein Diensteanbieter bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen darf, “sofern der Nutzer dem nicht widerspricht”.

Dem Urteil nach steht es aber der richtlinienkonformen Auslegung des Paragrafen nicht entgegen, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-Vorgaben bisher noch nicht umgesetzt hat. “Denn es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber die bestehende Rechtslage in Deutschland für richtlinienkonform erachtete”, liest man in der Pressemitteilung.

Der Rechtsstreit über die sogenannten Cookie-Banner und die Einwilligungspflichten beim Tracking der Nutzer beschäftigt Politik, Datenschützer und auch die Webseitenbetreiber schon seiteinigen  Jahren. Die E-Privacy-Verordnung, die eigentlich parallel zur DSGVO verabschiedet werden sollte, hatte deshalb eigentlich das Ziel, einheitliche Regeln für die Nutzung von Cookies innerhalb der EU festzulegen. Leider ist dazu aktuell aber immer noch keine Einigung abzusehen…

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