Der Provider Vodafone gehört zu den Firmen, die auch wenn der Kunde eine Forderung für nicht gerechtfertigt hält, diese mit Hinweis auf eine Meldung bei der Schufa einzutreiben versuchen.

Und die Schufa ist ein (viel zu) mächtiges Unternehmen, mit dem es sich niemand verderben möchte, weil er sonst in Zukunft keine Kredite oder Internet-, Handy- oder andere Verträge mehr bekommt – deshalb ist eine solche Drohung, auch wenn sie unrechtmäßig ist, gut zum Eintreiben von eigentlich wackeligen Forderungen geeignet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Donnerstag festgestellt, dass Vodafone bei seinen Mahnungen voll über das Ziel hinausgeschossen ist und säumige Kunden auf unfaire Weise unter Druck gesetzt hat.

Damit hat der BGH der  Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Provider stattgegeben. (Az.: I ZR 157/13)