Gegen den von Facebook gekauften Messengerdienst Whatsapp erging am Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil, das in zwei Wochen rechtskräftig werden kann.
Das amerikanische Unternehmen Whatsapp stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für seine Messenger-App auf seiner ansonsten deutschsprachigen Website nur in englischer Sprache zur Verfügung.
Das ist Nutzern in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin nicht zumutbar (Az. 15 O 44/13 ). Das Gericht führte aus, es sei nicht zu erwarten, dass jeder Verbraucher diese Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen kann.
Die Notwendigkeit von AGB in Deutsch wurde gerade wieder deutlich, als vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass WhatsApp seine Benutzer bezüglich aller veröffentlichen Inhalte von Fotos bis zu Texten per AGB quasi enteignet hat.
Darüber hinaus enthält die Website dem Gericht zufolge auch kein vollständiges Impressum, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), nachdem er Whatsapp schon im Jahr 2012 aus denselben Gründen schon zweimal erfolglos abgemahnt hatte.
Das Gericht wies in der Urteilbegründung ganz besonders darauf hin, dass es die Klage und eine Übersetzung “förmlich am Sitz der Beklagen” zustellen hat lassen. Am 23. Juli 2013 erhielt das Gericht aus den USA demnach eine Rückmeldung, dass Whatsapp am Firmensitz im kalifornischen Santa Clara die Entgegennahme amtlicher Dokumente verweigert habe.
Auch zu der jetzigen Verhandlung erschien kein Vertreter von Whatsapp, weshalb das Urteil auch als Versäumnisurteil erging.