Heftige Kritik erntete die ZPÜ (Zentrale für private Überspielrechte und ein Teil der Gema) Anfang Februar für die Festlegung der Urheberrechtsabgaben. Jetzt hat das OLG München auf bestreben der Zitco (Zentalverband Informationstechnik und Computerindustrie) diese Machenschaften gestoppt.

Die Urheberrechtsabgaben auf Medien wie Blue-Ray und DVD sollten im Bundesanzeiger durch die ZPÜ veröffentlicht werden und haben sich mehr als verdoppelt. Das wurde vor allem für kleinere Händler zum Problem.

Im Vorfeld dieser Verhandlung trafen sich Beteiligte der ZPÜ, der BCH und auch der Zitco um über ein neues Preismodell zu verhandeln. Dabei stellte die ZPÜ Ihr eigenes Tarifmodell vor, mit der Absicht dieses im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und somit rechtsgültig zu gestalten. Hiergegen setzte sich die Zitco jetzt zur Wehr.

Die Zitco ging vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch die ZPÜ mit Androhung von 250.000 Euro Bußgeld. Nun muss erneut über die Höhe der Abgaben verhandelt, und eine Untersuchung im Sinne des Urheberwahrnehmungsgesetzes durchgeführt werden. Diese Untersuchung soll feststellen, wie hoch die tatsächliche Nutzung von PC`s zur Herstellung von Kopien ist.

Das Gericht sah in der neuen Festlegung der Abgaben durch die ZPÜ „…keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung..“ Ein Alleingang der ZPÜ und dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) sei nicht zulässig. Sollten erneute Verhandlungen zu keiner Einigung führen, müsse ein Schiedstellenverfahren eingeleitet werden.

Dem Zitco-Verband gehören viele Mitglieder an, die direkt von der neuen Abgabenregelung betroffen sind, wie z.B. Brunnen IT, Tarox, Gericom etc.

Wie schön, wenn sich David gegen Goliath zur Wehr setzt.

http://www.golem.de/1002/73279.html