Urteil: Telekom muss StreamOn-Tarif ändern

Von |2019-07-15T18:07:36+02:0015. Juli 2019|Magazin, News, WebWirtschaft|1 Kommentar

Nachdem schon das Verwaltungsgericht Köln  den StreamOn-Dienst der Telekom rechtswidrig genannt und deshalb einen Eilantrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur abgelehnt hat, die einzelne Vertragsbedingungen des Telekom-Dienstes für Musik- und Videostreaming verboten hatte, sprach das Oberverwaltungsgericht (OVG) heute in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18) ein Machtwort. Im anliegenden Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur Recht. Zwar [...]