Das Frankfurter Landgericht hat ein für Internetseiten-Betreiber wichtiges Urteil zur Nutzung des Facebook Share Buttons gefällt (AZ 2-03 S 2/14).

Nach dieser Entscheidung berechtigt zwar das Anbieten dieses Knopfes alleine nicht zur Übernahme kompletter fremder Texte oder Bilder auf eigene Internet- beziehungsweise Facebook-Seiten, aber dadurch würden den Nutzern des Share-Buttons Rechte an den geteilten Inhalten eingeräumt.

In der Praxis bedeutet das, dass Blog-Betreiber, die den Share Button in ihrem Blog einbinden, sich sehr genaue Gedanken über die Bilder und Texte in Ihrem Blog machen müssen”, erläutert das Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. “Denn im Zweifel geben die Blogbetreiber allen Facebook Nutzern eine Lizenz, Bilder oder Textschnipsel über Facebook weiter zu verbreiten. Dumm nur, wenn der Blogbetreiber selbst nicht das Recht dazu hatte, weil er etwa Stockfotos einsetzt, die eine Verwendung in sozialen Netzwerken ausschließt.