In der Schweiz kann man gerade sehen, was Volksabstimmungen bewirken können: Fast zwei Drittel der Schweizer Bürger stimmten für massive Eingriffe in ihre eigene Privatsphäre.

Vorausgegangen war nach Angaben des Grünen-Nationalrats Balthasar Glättli eine Angstkampagne populistischer Kräfte. Von den beiden Kammern des Schweizer Parlaments ist das Gesetz schon beschlossen.

Das genutzte Instrumentarium des Nachrichtendiensts wird deshalb ab sofort recht vielfältig sein und soll auch den technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit angepasst:

Es reicht nun vom Öffnen und Lesen der Briefpost, dem Abhören von Telefonaten, Abfangen von SMS, dem Verwanzen von Wohnungen und Rechnern, der Nutzung von Überwachungskameras oder GPS-Ortungsgeräten über die Suchbegriff-Überwachung des Internet- und Mail-Verkehrs (genannt „Kabelaufklärung“) bis hin zur Störung und dem Eindringen in in- und ausländische Computersysteme und Netzwerke.

Bei Auskunftsbegehren gibt es laut Schnueffelstaat.ch auch keinen Rechtsschutz mehr…