Hunderttausende Haushalte in Deutschland haben in den letzten Tagen eine häufig sogar rückwirkende Kündigung von ihrem Gas- oder Stromversorger (z.B. Stromio, Gas.de oder auch Neckermann) erhalten und sind dadurch jetzt in die wesentlich teurere Grundversorgung gefallen.

Verträge müssen eingehalten werden

Das sollte man sich aber nicht gefallen lassen, denn auch die kündigenden Provider müssen sich an die geschlossenen Vertraäge halten, wenn sie nicht insolvent sind – und eine Insolvenz der so handelnden Provider ist bisher noch nicht bekannt geworden.

Kündigung, Widerspruch und Schadensersatz

Experten empfehlen daher bei ntv, der Kündigung zu widersprechen und die Differnz zwischem vereinbartem und neuem Preis als Schadensersatz einzufordern.

Auch die Verbraucherzentrale hat einen sehr ausführlichen Ratgeber-Artikel dazu veröffentlicht, der wertvolle Hinweise für Betroffene enthält.