Man könnte es für einen Treppenwitz halten, aber es ist tatsächlich so: Eine Band, deren Verwertungsgesellschaft die GEMA ist, muss bezahlen, wenn sie ihre eigene Musik unter einer Creative Commons-Lizenz  (CCPL) frei von ihrer Homepage downloaden lässt. Die Gema zieht dann ihre Kosten ab und schüttet das bezahlte Geld wieder an die Band aus.

Der rechtliche Hintergrund:

Der Grund ist eigentlich klar. Fast alle Verwertungsgesellschaften in Europa verlangen von ihren Mitgliedern eine exklusive Übertragung aller Rechte, um eine umfassende Verwertung möglich zu machen. Gerade bei Musik sind solche Verträge mit der GEMA oder der GVL Standard.

Damit haben die Bands die Rechte an ihren Werken wirklich vollständig abgegeben und eventuelle Downloads, zum Beispiel auf ihrer Homepage sind illegal, wenn die Band keine GEMA-Gebühr dafür an den Verwerter bezahlt.

Die aktuelle Entwicklung:

Nachdem das Absurde dieser Situation unter anderem dadurch bekannt wurde, dass gerade Newcomer gerne einzelne Stücke auf ihrer Webseite unter CCPL zum freien Download anbieten wollen, um mit guter Musik schneller bekannt zu werden, ergab die aktuelle Nachfrage von Telemedicus erneut ein klares Nein zur Creative Commons-Lizenz.

Inzwischen können solche Gruppen aber bei der GEMA wegen der Absurdität dieser Situation eine besondere Erlaubnis beantragen.