Jeder von uns kennt Foren in denen man sich registrieren und auch ein Profilbild hoch laden kann. Der Forenbetreiber ist verpflichtet, rechts verletzende Texte und Grafiken zu entfernen, denn andernfalls drohen ihm Strafen.

In Foren ist man weitestgehend anonym unterwegs und so mancher nutzt zwar immer wieder das gleiche Pseudonym (Nutzernamen) aber nimmt gern Bilder von Comic-Figuren oder Fotos von Prominenten her um ein Profilbild hoch zu laden. Diese Marotte kommt so manchen Forenbetreiber teuer zu stehen, wenn diese Grafiken oder Bilder urheberrechtlich geschützt sind. In einem aktuellen Verfahren war ein Forenbetreiber vor dem Landgericht Hamburg geladen, weil ein Kläger den Forenbetreiber aufgrund eines urheberrechtlich geschützten Bildes abgemahnt hatte. Leider hat der Kläger keinerlei Auskunft darüber gegeben um welchen Nutzer oder um welches Bild es sich handelte und so konnte der Forenbetreiber auch nicht entsprechend eingreifen.Da der Forenbetreiber aufgrund der Abmahnung überhaupt nicht reagierte, schlug der Kläger den Rechtsweg ein.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Forenbetreiber Recht (AZ 5 W 24/10) und erklärten, dass eine Abmahnung nicht lediglich pauschale Behauptungen beinhalten dürfe, sondern so formuliert sein müsse, dass der Beklagte auch erkennen könne um welche Rechtsverletzung es sich handele um ggfls. sofort eingreifen zu können. Dies sei hier nicht geschehen. Ein Forenbetreiber, so die Richter, könne seinen Handlungs- und Prüfungspflichten nur gerecht werden, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung habe. Nur dann könne er wirksame Kontroll- und Gegenmaßnahmen einleiten.

zdnet.de