Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der bislang recht lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und damit dann auch die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales deutsches Recht umgesetzt werden.

Ziel dieses Whistleblower-Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.

Was ist ein Hinweisgeber-System?

Ein Hinweisgebersystem ist ein System zur Informationsgewinnung, um etwa Mitarbeitern oder Lieferanten eines Unternehmens oder Bürgern einer Stadt einen Kanal zur vertraulichen Kommunikation zur Verfügung zu stellen.

Darüber können dann Verbrechen und schwere Regelverstöße anonym gemeldet werden, ohne dass der Hinweisgeber (Whistleblower) Furcht vor schwerwiegenden Konsequenzen wie Kündigungen, Einschüchterungen oder Erpressungen haben muss.

Für Unternehmen und öffentliche Stellen ab 50 Mitarbeitenden kommt die Pflicht zum Betrieb einer solchen Meldestelle für Whistleblower und soll dabei auch für alle Kommunen ab 10.000 Einwohnern gelten.

Die Qual der Wahl bei der Implementierung

Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben braucht man nicht unbedingt ein digitales System – es reichen im Grunde ja schon einfache Lösungen wie ein Zettelkasten oder beispielsweise eine Emailadresse.

Mit solchen Lösungen verschenkt man aber so ziemlich alle Synergie-Effekte, denn bei Nutzung eines echten digitalen Hinweisgebersystems ergeben sich vielfältige Vorteile für das Unternehmen in Bereichen wie der

  • Förderung des Unternehmenswachstums,
  • Optimierung der Angestelltenzufriedenheit und des allgemeinen Betriebsklimas,
  • Ausbau und Verbesserung der bestehenden IT-Landschaft im Unternehmen und
  • Aufbau einer Partnerschaft mit Unternehmen und Personen aus der Compliance-Branche.

Eine Demo-Version kann bei der Evaluierung helfen

Wer da noch unsicher ist, hat bei einigen der Anbieter fertiger Hinweisgeber-Lösungen auch die Möglichkeit, mit einer Demo-Version einfach zu überprüfen, ob auch alle Anforderungen seines Hauses von der Software erfüllt werden.

Bild: Hintbox