Heute gab es im Bundestag eine Anhörung zu Heiko Maas‘ strittigem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dabei warnte die Hälfte der zehn Experten, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

Zu den Kritikern gehörten insbesondere Juristen wie der Medienrechtler Bernd Holznagel aus Münster, Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.

Doch auch Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen (RoG) und Martin Drechsler, seines Zeichens Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), sagten voraus, dass das Gesetzesvorhaben wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit und zu vager Bestimmungen in Karlsruhe scheitern werde.

Verfassungsrechtlich besonders problematisch fanden diese Sachverständigen insbesondere die kurzen, mit millionenschweren Bußgeldern erzwingenden Löschfristen binnen 24 Stunden bei “offensichtlich rechtswidrigen” Fällen und auch den weiten Anwendungsbereich mit einem breiten Straftatenkatalog.

Auch andere Experten wie Bernhard Rohleder vom Digitalverband Bitkom, der von einer “anekdotisch motivierten Politik” ohne analytische Schärfe sprach, übten scharfe Kritik:

Das Gesetz sei “ungeeignet”, weil damit nicht nur “Unrat” aus den Sozialen Netzwerken entfernt würde. Er befürchtete deshalb, dass “wir auch die bedeutendsten Debattenbeiträge verlieren“. Diese seien häufig “scharf, kantig, besonders angreifbar“. Der Anwendungsbereich sei darüber hinaus voll von unbestimmten Begriffen.

Foto: Sandro Halank, CC BY-SA 3.0