Es ging eigentlich umdas Konto eines französischen Lehrers, der Gustave Courbets aus dem Jahre 1866 stammendes Gemälde “Der Ursprung der Welt” bei Facebook gepostet hatte. Darauf sperrte ihn das Soziale Netzwerk, weil auf dem Bild ein weibliches Geschlechtsteil zu sehen sei und es deshalb Pornografie sei. Es war schon immer klar, dass Algorithmen den Unterschied zwischen Kunst und Pornografie nicht nachvollziehen können…

Facebook versuchte die übliche Ausrede, Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten seien die USA – dem hätten die Benutzer auch zugestimmt. Das Pariser Landgericht sah das anders und hat die Zuständigkeit per Dekret übernommen. Es gibt sogar Überlegungen bei unseren französischen Nachbarn, Internetfirmen aus den USA, die auch Franzosen Dienstleistungen anbieten, zu einem (rechtlichen) Firmensitz in Frankreich zu zwingen.