Ins Rollen gebracht durch eine rechtswidrige Durchsuchung beim Email-Dienstleister Posteo aus Berlin im letzten Jahr hat die Deutsche Telekom gestern ihren ersten Transparenzbericht veröffentlicht, der Auskunft darüber gibt, in welchem Umfang deutsche Sicherheitsbehörden Daten der Bürger abfragen.
Das Ergebnis ist erschreckend: Fast eine Million Mal fragten die Behörden die Nutzer von IP-Adressen ab, um zivilrechtlich gegen sie nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz vorgegangen werden konnte. Der Fall der 10.000 völlig ungerechtfertigten Abmahnungen zum Porno-Streaming bei RedTube durch die Abmahnanwälte von U+C im letzten Jahr machte deutlich, wie leichtfertig manche Gerichte in Deutschland solche Herausgaben anordnen.
Darüber hinaus wurden bei der Telekom 50.000 Telefonanschlüsse aufgrund Paragraf 100a Strafprozessordnung auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin überwacht. Dabei wurde sich auch in geringerem Umfang auf das Artikel-10-Gesetz für die Geheimdienste berufen.
Last not least fragten die deutschen Schlapphüte fast 30.000 Mal Bestandsdaten der Kunden ab. Das wurder mit Verdacht auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und “Gefahren für die öffentliche Sicherheit” begründet – angefragt hatten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst und der BND.