Die Freigrenze für EU-Einfuhren fällt im Juli weg
Am 1. Juli 2021 tritt eine wichtige Änderung im internationalen Warenverkehr in Kraft: Die Freigrenze für Warensendungen aus Ländern außerhalb der EU entfällt ersatzlos. Die dadurch anfallenden Einfuhrgebühren müssen vom Händler oder aber direkt vom Empfänger bezahlt werden. Bisher sind alle Warensendungen, deren Sachwert nicht höher als 22 Euro ist, nach Artikel 23 und 24 der Zollbefreiungsverordnung einfuhrabgabenfrei. Das gilt [...]