Das US-Patent Nummer 5.960.411 läuft am 11. September 2017 aus – allerdings nur in den USA. Ob es andere Online-Händler schaffen, noch vor dem diesjährigen Weihnachtsgeschäft den „1-Click-Kauf“ in ihre Internet-Shops einzubauen, hängt wohl davon ab, ob sie schon entsprechend vorgearbeitet haben, und das wiederum davon, ob sie sich des Ablaufdatums des Patents bewusst gewesen sind.

Bei dem Verfahren werden die Daten des Kunden in einem Cookie gespeichert, so dass sie bei der nächsten Bestellung des Kunden direkt wieder genutzt werden können.

Das Amazon-Patent wird schon seit langer Zeit kritisiert, weil es eine zwar zentrale, aber gleichzeitig auch wirklich triviale Funktion schützt. Kritiker sind der Ansicht, dass der Vorgang dermaßen trivial sei, dass dafür eigentlich überhaupt kein Patent erteilt werden dürfte, weil die nötige „Schöpfungshöhe“ bei weitem nicht erreicht wird. Aus diesem Grund wurde das Schutzrecht immer wieder durch Einspruchsverfahren angegriffen.

In den USA hielt Amazons Argumentation Überprüfungen stand, in der Europäischen Union allerdings nicht. Schon vor sechs Jahren wurde die Patentierbarkeit des Verfahrens durch die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes klar abgelehnt. Auch hier war die Argumentation, dass die Erfindungshöhe sei so gering sei, dass diesem Verfahren kein Schutzanspruch gewährt werden kann.