Der Provider 1&1 hat eine Telefon-Flatrate angeboten, bei der Festnetz-Konferenznummern ausgenommen wurden. Das hält das Landgericht Koblenz für irreführend.

1&1 hat vor Gericht eine deutliche Niederlage einstecken müssen. Wirbt ein Anbieter mit einer Flatrate für das Telefonieren ins Festnetz, müsse es klare und unmissverständliche Hinweise geben, wenn davon Servicenummern mit normaler Ortsvorwahl ausgenommen sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage gegen den Provider eingereicht, weil das 1&1 unter anderem auf seiner Internetseite für eine Telefon-Flatrate in das deutsche Festnetz geworben hat, ohne Kunden ausreichend deutlich auf diese Einschränkungen hinzuweisen.

Die versteckten Einschränkungen

In einer PDF-Datei mit einer Länge von 100 Seiten führt 1&1 Hunderte Festnetznummern auf, die separat bezahlt werden müssen und nicht unter die Telefon-Flatrate fallen.

Das bewertete das Gericht als “irreführend” und sah einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gericht kritisiert im Urteil, dass Kunden immer wieder den Hinweis erhalten, dass der entsprechende Tarif eine Telefon-Flatrate enthalte. Erst wenn man mit insgesamt 8 Klicks mehrere weiterführende Links aufrief, wurden die Einschränkungen des Tarifs beschrieben.

Hunderte Festnetznummern von Festnetz-Flatrate ausgeschlossen

In dem 100-seitigen PDF-Dokument wurden alle Servicerufnummern im Festnetz aufgelistet, die von der Telefon-Flatrate ausgenommen waren und bei denen es sich ausschließlich um Telefonnummern mit einer normalen Ortsvorwahl handelte.

Die Liste umfasste also keine Servicerufnummern mit den Vorwahlen 0180, 0137 oder 0900, die bei allen Providern üblicherweise separat abgerechnet werden. Und das wüssten Verbraucher ja auch nach Ansicht des Gerichts.

In der Liste der Servicerufnummern von 1&1 befanden sich auch Festnetznummern mit Ortsvorwahl, die nötig sind, um etwa an Telefonkonferenzen teilnehmen zu können. Schon jahrelang hatte 1&1 solche Regelungen zu Konferenznummern in seinen Verträgen versteckt, denn in der Coronapandemie haben viele Beschäftigte von zu Hause gearbeitet und mussten dann teilweise solche Rufnummern wählen. 1&1 berechnete dafür dann einen Minutenpreis von 2,9 Cent.

Gericht nennt 1&1-Flatrate “unwahre Angabe“

Für das Gericht ist es deshalb einfach eine “unwahre Angabe”, wenn ein Tarif mit einer Festnetz-Flatrate beworben wird, obwohl davon viele Festnetzrufnummern ausgenommen sind. Für das Gericht war es besonders irreführend, dass 1&1 den Begriff „Flat“ in Großbuchstaben geschrieben und auf der Internetseite mit der Eigenschaft der Flatrate geworben habe.

Darüber hinaus sei die Farbgebung so gestaltet worden, dass die Eigenschaft der Flatrate besonders hervorgehoben, heißt es in dem Urteil. Der Anbieter hätte daher mindestens genauso deutlich auch auf die Einschränkung hinweisen müssen. Stattdessen mussten Kunden achtmal klicken und scrollen, um die Informationen zu den kostenpflichtigen Servicedienste mit Festnetzrufnummer zu finden, bemängelte das Gericht.

“Durch diese Gestaltung ist nicht gewährleistet, dass der durchschnittliche Verbraucher die Einschränkungen der Werbeaussage vor seiner geschäftlichen Entscheidung für das Angebot der Beklagten (1&1) zur Kenntnis nimmt”, liest man in dem Urteil. Dadurch würden Wettbewerber benachteiligt, die auf derartige irreführenden Angaben verzichten, beklagt das Gericht.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 3 HK O 43/20) erging zwar schon am 8. Februar 2022, wurde aber erst in dieser Woche durch eine Bekanntgabe der Verbraucherzentrale Bundesverband öffentlich. Noch kann 1&1 gegen das Urteil Beschwerde einlegen.