Die Käufer von Elektroautos bekommen jetzt deutlich mehr Geld vom Staat und den Herstellern. Seit heute (19. Februar 2020) sind die neuen Kaufprämien für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden in Kraft.

Die Bundesregierung hatte die Erhöhung der Förderung schon im letzten September im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms beschlossen. Das nachfolgende Verfahren unter Beteiligung der EU-Kommission dauerte aber recht lange. Erst in der vorigen Woche gab Brüssel endlich grünes Licht gegeben. Gestern wurde die neue Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit wirksam.

Details zum Förderumfang

Der Förderumfang hängt von der Art des Autos und von seinem Listenpreis abhängig. Für batterieelektrische Fahrzeuge bis 40.000 Euro steigt sie von 4.000 auf 6.000 Euro. Für Autos mit einem Listenpreis über 40 000 Euro liegt die Prämie jetzt nur noch bei 5.000 Euro, also ein Viertel mehr als bisher. Für Plug-in-Hybride unter 40.000 Euro gibt es jetzt 4.500 Euro statt bisher 3.000 und bei einem Listenpreis über 40.000 Euro bekommen Käufer immerhin noch 3.750 Euro statt 3.000 Euro.

Das Geld kann auch rückwirkend beantragt werden.

Dabei übernimmt die Industrie beteiligt die Hälfte der als „Umweltbonus“ bezeichneten Prämie, auf den Deckel des Steuerzahlers geht die andere Hälfte. Die neue Regelung ist bis Ende 2025 befristet.

Auch Gebrauchte mit Prämie kaufen

Die neue Kaufprämie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für junge gebrauchte E-Autos beantragt werden, wenn sie Sie beim Ersterwerb und auch als als Firmenwagen noch keine staatliche Förderung erhalten haben. Sie dürfen dazu auch nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Passt das alles, dann gibt es für gebrauchte Elektroautos 5.000 Euro, für gebrauchte Hybride 3.750 Euro.