Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil zu Werbeblockern gesprochen und entschieden, dass Eyeo mit seinem Werbeblocker Adblock Plus gegen keine Gesetze verstößt.

Adblock Plus ist in keiner Weise rechtswidrig

Der BGH sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Kölner Herstellers Eyeo weder unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. “Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer”, war laut Pressemitteilung die Begründung der Richter für ihre Entscheidung vom heute mit dem Aktenzeichen I ZR 154/16.

Auch Whitelisting ist kein unlauterer Wettbewerb

Auch das sogenannte „Whitelisting“, wie das Freischalten sogenannter „akzetabler Werbung“ gegen Bezahlung heißt und wofür Eyeo bei größeren Anbietern eine Beteiligung von 30 Prozent vom zusätzlich erzielten Umsatz verlangt, sieht der BGH nicht als eine aggressive geschäftliche Handlung nach Paragraf 4a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) an.

Der Springer-Verlag will Verfassungsbeschwerde einreichen

Direkt  nach dem Urteil hat Axel Springer angekündigt, dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Selbst dies höchstrichterliche Urteil will Springer also nach jahrelangen Prozessen immer noch nicht akzeptieren.