Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will erreichen, dass die erste Abmahnung den privaten Verbraucher nicht mehr als 100 € kosten darf. Das sieht das aktuelle Gesetz zwar schon jetzt vor, aber dank vieler Schlupflöcher liegt der Durchschnittspreis für die erste Abmahnung hier bei ungefähr 800 €.

“Es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben.” sagte eine Expertin des VZBV dazu.

Besonders soll die Kostenbegrenzung für Menschen gelten, die den Verstoß nicht selbst begangen haben und die als sogenannte “Störer” haften, also zum Beispiel Eltern für Kinder, die etwas heruntergeladen haben.

Im Grunde geht das aber nicht weit genug. Wie auch die europaweite Diskussion um das “Geheimabkommen” ACTA zeigt, wird hier etwas zementiert, was eigentlich nie in Deutschland Recht war.

Persönliche Stellungnahme: In meiner Jugend war es kein Problem, die Songs der Hitparade auf Tonband und später auf Musik-Kassetten aufzunehmen – man nannte das Privatkopie.

Und wenn sich heute schmierige Anwälte von sogenannten “Rechteinhabern” hinstellen und sagen “Das darfst Du ja noch, aber Du kannst es nicht mehr, ohne Illegales zu tun”, müsste auch dem letzten Politiker Typ Wulff klar sein, was das Problem wirklich entschärft.

Ich für meinen Teil möchte meine uneingeschränkte Privatkopie wiederhaben. Und mit dieser Forderung bin ich wahrlich nicht alleine.