Gerichtsurteil: Internetsperren dürfen nicht durchgesetzt werdenLaut Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 05.10.09 darf das BKA die Verträge zu Internetsperren derzeit noch nicht durchsetzen und muss eidesstattlich versichern das noch keine entsprechenden Sperrlisten an die Provider gegangen sind.

Zwar ist das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen, eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute.  “Mithin muss im vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage – wie vom Bundestag damals beschlossen – bis heute nicht besteht” heisst es im Schreiben des Verwaltungsgericht.

Die dem Gericht vorliegende eidesstattliche Versicherung aus dem Prozessreferat, reicht dem Gericht mit Nichten aus: “zumal sich das Gericht die Frage stellt, inwieweit ein Prozessreferat für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen in Form einer eidesstattlichen Versicherung abgeben kann.”

Daher wird “dem Beklagten aufgegeben, unverzüglich eine eidesstattliche Versicherung seines Präsidenten und eine eidesstattliche Versicherung des für die Erstellung der Listen der vollqualifizierten Domainnamen zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen”.

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Sehr Persönliche Anmerkung der Autorin:

Ich persönlich hoffe ja immer noch das irgendwer zur Besinnung kommt und dieses Instrument der Zensur verbietet. Leider verstehen zu viele die Hintergründe nicht, zu viele sind auf das Deckmäntelchen unter welchem das Gesetz eingeschleust wurde herein gefallen, zu viele Menschen glauben wirklich hier ginge es um den Schutz unserer Kinder. Dieses Gesetz zu Kippen wäre viel wichtiger für die Meinungsfreiheit und somit zum Schutz unserer Kinder. Zensur ist der Anfang … aber nicht der Anfang von Demokratie.