Schuss vor den Bug der US-Datendiebe

Gestern fällte das Verwaltungsgericht Hamburg eine wichtige Entscheidung in Sachen Datenschutz: Danach darf Facebook weiterhin keine Daten von deutschen Nutzern des Messenger-Dienstes WhatsApp verarbeiten.

Schon 2015 hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in einer Anordnung mit Sofortvollzug von Facebook verlangt, den Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook zu beenden und die bereits erhobenen Daten zu löschen. Die Begründung: Facebook habe dazu keine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt, die deutschem Recht standhalte.

Die Vorgeschichte des Datenklaus

Das Soziale Netzwerk Facebook aus den USA hatte den Messenger WhatsApp 2014 für 22 Milliarden Dollar übernommen. Nach diesem Kauf hatten beide Unternehmen öffentlich zugesichert, dass sie die Nutzerdaten nicht ohne eine wirksame Einwilligung der Nutzer austauschen würden.

Aber im Sommer 2016 teilte WhatsApp dann plötzlich über die Einführung neuer Nutzungsbedingungen mit, in Zukunft die Telefonnummer des Nutzers und auch seiner Kontakte sowie die Daten zur Nutzung des Messengers an Facebook weiterzugeben.

Dabei hatten die Nutzer keine freie Wahl und konnten nur zustimmen oder aber WhatsApp löschen. Ich habe WhatsApp daraufhin dauerhaft von meinem Smartphone gelöscht – und halte das immer noch für eine meiner besseren Entscheidungen.

Im Übrigen sind die Daten aller WhatsApp-Benutzer, die schon letztes Jahr zu Facebook hinüber gewandert sind, dort bis heute noch nicht gelöscht worden – der Schaden ist also schon vor Monaten eingetreten…