Ich gebe zu, es hat ein wenig gedauert bis ich alles verstanden habe, und hier scheint es wirklich rau zuzugehen in deutschen Blogs. RA Stadler hat in seinem Internetblog die Digi-Protect-Raubkopierjäger bis ins Letzte getroffen, so dass dieser jetzt über seine Anwälte eine Abmahnung an RA Stadler verschicken ließ, mit einem Streitwert von 250.000 €. RA Stadler hatte es gewagt zu behaupten, und das sowohl in seinem Blog, als auch in einem Radiointerview, dass die Abmahnwellen gegenüber Raubkopierern einzig ein Geschäftsmodell sei. Der hohe Streitwert lässt vermuten, dass hier jemand mundtot gemacht werden soll. Auch RA Vetter berichtet in seinem Blog darüber und schreibt hier über die Abmahnung:

„Ansonsten markige Worte, aber nicht sonderlich viel dahinter. Da soll dem Kollegen Stadler doch tatsächlich die Äußerung untersagt werden, der Abmahnanwalt fordere für seine Mandantin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auf diese Idee könnte man schon deshalb kommen, weil in den Abmahnschreiben, welche der betreffende Anwalt tausendfach verschickt, sogar entsprechende Rechnungen aufgestellt werden. Diese Rechnungen enden mit Beträgen, die fast noch mehr Angst machen als Ansammlungen von Ausrufezeichen.

Falsch, rufen die Anwälte des Abmahnanwaltes. Diese Gebühren würden nicht geltend gemacht, sondern nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass es zu einem Prozess komme. Das darf man wohl dann wirklich als “Breaking News” verstehen: Obwohl in den Schreiben schon mal markige Rechnungen aufgemacht werden, sind diese irrelevant und müssen demgemäß nicht beachtet werden. Gute Nachrichten für alle Abgemahnten…“

Also streiten sich hier Anwälte mit Anwälten über Anwälte und deren Methoden. Ein ziemliches Durcheinander für jemanden der damit wenig bis nichts zu tun hat, aber als Blogger kann einem schon ein wenig Angst und Bange werden bei so hohen Abmahnungen.

Also im Klartext geht es um Folgendes:

Ra Stadler hat ein Dokument über Wikeleaks zu sehen bekommen, dem er entnimmt, dass es sich bei den Abmahnwellen von Kanzlei Kornmeier an angebliche Raubkopierer, lediglich um ein gutes Geschäfsmodell handelt, denn die Gebühren der Abmahnungen machen die Rechnung, so meint Stadler.

RA Stadler hat darüber in seinem Blog berichtet und auch ein Interview gegeben. Jetzt kommt die Abmahnung an RA Stadler und er solle solche Behauptungen unterlassen und ein schriftliches Dementi einstellen, und die Kosten der Abmahnung sei ja nur für den Fall des Falles enthalten, wenn der Fall vor Gericht gehen würde.  Auch hier eine Anmerkung von RA Vetter aus seinem Internet-Blog:

„Dumm nur, dass Anwaltsgebühren entweder angefallen sind. Oder nicht. Auf die Frage, ob diese auch gerichtlich geltend gemacht werden, kommt es nicht an. Jedenfalls entstehen Anwaltsgebühren nicht erst in dem Augenblick, in dem sie eingeklagt werden. Eingeklagt werden können, zumindest wenn man Wert auf einen Prozesserfolg legt, allenfalls schon entstandene Anwaltsgebühren.

Auch ist es die Frage, woraus sich die zu erstattenden Anwaltskosten denn sonst ergeben sollen, wenn nicht aus dem Vergütungsgesetz. Wie in jedem rechtlichen Bereich ist auch der Abgemahnte allenfalls verpflichtet, Anwaltsgebühren nach dem Gesetz zu erstatten. Andere Berechnungsgrundlagen, etwa Gebührenvereinbarungen mit dem Abmahner, sind für ihn jedenfalls unverbindlich.“

Nun ist es ja so, dass Abmahnungen, wenn sie einen denn ereilen, jeden Otto-Normalverbraucher zu unruhigen Nachtenmenschen mutieren lässt, nicht so aber RA Stadler. Er schrieb dem gegnerischen Anwalt, dass er die Abmahnung für ironisch halte und notfalls die Angelegenheit auch auf dem Rechtsweg durchfechten werde. Dabei können die Prozesskosten leicht hier in fünf-stellige Beträge ausarten.

Das zitierte Dokument welches auf Wikileaks „gefunden“ wurde, scheint echt zu sein, denn bis heute hat dies niemand bestritten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Angelegenheit ausgeht. Wer sich interessiert, dem sei der Blog von RA Stadler empfohlen.

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