Ein einzelner User setzte sich durch und zwar gegen den Betreiber einer Abmahnfallenwebseite.

Hier wurden Programme auf der Webseite angeboten, die anderswo im WWW kostenlos zu haben waren und das völlig legal, allerdings hatte die Seite von „opendownload.de“ einen Unterschied aufzuweisen. Man musste sich registrieren und schon landete man in der Abofalle, denn kurz nach der Registrierung und erfolgtem Download bekam man eine Rechnung übersandt über ein angeblich abgeschlossenes Abo.

Der User zahlte selbstverständlich nicht, vom Anwalt der Plattform eine Aufforderung und eine Rechnung die wiederrum nicht gezahlt wurde, da ja kein Vertrag zustande gekommen sei, so der User.

Dem folgten jetzt auch die Richter vor dem Landgericht Mannheim (AZ 10 S 53/09)

In der Berufungsverhandlung. Schon das Amtsgericht hatte dem User Recht gegeben, der aufgrund der erhaltenen Rechnung seinen Anwalt konsultierte. Der Anwalt des Users schrieb an den Betreiber und die Rechnung wurde aufgehoben. Soweit so gut, aber der User ging noch einen Schritt weiter, denn er wollte seine Anwaltskosten ersetzt haben und hiermit kam er durch.

Begründung:

Die Behauptung des Portals „mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko“ wurde abgeschmettert und es sei sogar das gute Recht eines Jeden auf eine unberechtigte Forderung mit einem Anwalt zu reagieren, den dann selbstverständlich die Partei zahlen müsse, die den Vorgang ausgelöst habe.

Das Urteil ist sofort vollstreckbar und eine Revision ist nicht zugelassen und so sitzt der Betreiber des Portals jetzt auf den Kosten des beauftragten Inkassoanwalts, den Kosten für den gegnerischen Anwalt und auch die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.

Den Betreibern der Plattform wird vorgeworfen fahrlässig gehandelt zu haben, zumal man darüber Kenntnis hatte, da massenhaft Verbraucherbeschwerden eingegangen sind.

Die  Opfer von sogenannten Abofallen können aufgrund dieses Urteils jetzt um ein vielfaches einfacher sein die eigenen entstandenen Anwaltskosten von Ihren Gegnern zurückzufordern und vielleicht schreckt dieses Urteil auch weitere Abofallen-Betreiber ab und nehmen Ihre Seiten vom Netz.

Man darf sich nur Bedanken bei dem einzelnen User der hier Nerven gezeigt hat und ein Rückgrad, welches ich persönlich allen Usern wünsche und ich hoffe, opendownload hat mehr verloren als nur den Prozess.

Quelle