Heute haben Spammer eine Massenabmahnung per Email abgesetzt, die mit der frei aus der Luft gegriffenen Behauptung eines Copyrightverstoßes beginnt und den Empfänger auffordert, ein “außergerichtliches Bußgeld” gemäß anhängender “Rechnung” zu bezahlen. Absendername, Film und angeblich benutzte IP-Nummer variieren dabei von Mail zu Mail.

Hier ein typisches Beispiel:

Am 03-08-2014 wurde von Ihrem Rechner mit der IP-Addresse 115.200.171.180 um 03:18:21 der Film “Speed” heruntergeladen. Nach §19a UrhG ist dies ein krimineller Verstoß. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Gericht weiterleiten, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Bußgeld in Höhe von 470.92 Euro an uns.
Die Rechnung “6466.cab” entnehmen Sie dem Anhang.

Der einzige Sinn dieser Spam-Email ist es, den Empfänger dazu zu verleiten, den Anhang zu öffnen. Damit lädt er nämlich eine ausführbare Datei herunter, die diverse Schadprogramme nachlädt.

Unsere Empfehlung: Diese Email am besten sofort löschen und vergessen!