Ach herrjee…. „da muss man ja wirklich aufpassen“ – so war meine erste Reaktion als ich im Internet über diese Problematik gelesen habe. Wie schnell ist das passiert, denn ein eingestellter Artikel beim Onlineauktionshaus, den ich rechtmäßig erworben hatte vor einiger Zeit, könnte mich hier ja schon in Schwierigkeiten bringen oder ein Blog in dem ich mich über eine Marke äußere mit der ich eventuell nicht zufrieden bin. Post vom Anwalt möchte ich selbstverständlich nicht erhalten, aber verkaufen oder mich in meiner Meinung äußern möchte ich schon, denn so etwas ist doch Meinungsfreiheit oder etwa nicht? Wenn ich allerdings befürchten muss, Post von einem Anwalt zu erhalten wenn ich nur ein Rezept ins Internet einstelle, dann hört für mich der Spaß auf.

So geschehen in einem Hausfrauenforum www.hausfrauenseite.de Hier hat eine Userin ein Rezept für einen Dresdner Stollen eingestellt und promt Post vom Schutzverband Dresdner Stollen e.V. bekommen mit dem Hinweis diese Userin dürfe den Markennamen nicht verwenden. Selbst die Veränderung auf „Stollen Dresdner Art“ dürfe nicht verwandt werden. Die Userin nannte den Stollen dann in „Christstollen“ um, aber was bitte ist das für eine Art und Weise des Schutzverbandes? Letztlich sorgte die Userin doch nur für die Verbreitung des Rezeptes und somit trug sie doch zum Schutz des Stollens bei, oder etwa nicht?

Ein weiterer Fall handelt von Bloggern eines Haustierforums die den Firmennamen einer Anti-Haft-Beschichtung nannten und kritisierten, weil Fälle bekannt wurden, wo es zu tödlichen Vergiftungen von Haustieren kam durch die Ausdünstungen der Beschichtung. Auch hier wurde abgemahnt und das schon vor Jahren.

Um sich eventuell gar nicht erst die Finger beim tippen zu verbrennen, schaue man am besten beim Deutschen Patent- und Markenamt im Internet vorbei unter https://dpinfo.dpma.de denn hier findet man schützte Markennamen.

http://www.monstersandcritics.de/