Gestern schaffte es das Ergebnis der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht sogar in die Fernseh-Nachrichten: Richterin Johanna Brückner-Hoffmann hat das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bestätigt.

Ein Irrweg, ein Schlag ins Gesicht der Konsumenten sagen die meisten, andere wie das ZDF lassen Professoren orakeln, ohne Designschutz gäbe es keine Entwicklung mehr.

Ein Tablet ist per Definition ein rechteckiger, flacher Computer ohne externe Bedienungselemente wie Tastaturen oder Mäuse – und den hat die Firma Apple sicher nicht erfunden. Sie hätte darauf auch nie ein Schutzrecht bekommen dürfen.

Die eigentliche Katastrophe ist aber diese Richterin. So manches Auto von heute kann ich viel leichter mit einem Konkurrenzfabrikat verwechseln als die beiden Tablets, denn sie haben deutlich sichtbar unterschiedliche Formfaktoren. Das Samsung ist merklich länger. Das weiß auch Apple, denn hier wurden bekannterweise einem holländischen Gericht  verfälschte Vergleichsbilder von Apple untergeschoben, um diesen signifikanten Unterschied zu verwischen.

Wenn nun Carl Benz einen Gebrauchsmusterschutz für ein Auto (Ein Kasten, in dem Menschen sitzen und sich damit auf vier Rädern mithilfe von Gaspedal und Lenkrad beliebig fortbewegen können) beantragt hätte, würde auch Richterin Brückner-Hoffmann entweder einen völlig überteuerten Mercedes oder gar kein Auto fahren.