In zweiter Instanz hat das Landgericht Bochum im Berufungsverfahren geurteilt, dass ein Ebay-Verkäufer berechtigt ist, die Auktion vorzeitig zu beenden, wenn ein von ihm nicht verschuldeter Mangel an der Ware auftritt.

Es ging um einen gebrauchten Mercedes A140, bei dem der Anbieter merkte, dass die im Angebot aufgeführte Zentralverriegelung defekt  geworden war und die Auktion vorzeitig beendete, wie es auch in den Ebay-AGBs vorgesehen ist.

Der bis dahin Meistbietende wollte das nicht hinnehmen und verlangte vor dem zuständigen Amtsgericht die Herausgabe des Fahrzeugs gegen Zahlung von 1 Euro. Das Amtsgericht wies ihn ab, und auch die Berufung am Landgericht wurde abgewiesen.

Einen umfangreichen Bericht dazu finden Sie bei Heise.