Das Land Baden-Württemberg hat jetzt allen Lehrern dort die Facebook-Nutzung für dienstliche Zwecke verboten. Das kann man der “Handreichung des Kultusministeriums” dieses Bundeslandes entnehmen. In diesem Papier heißt es:

“Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Hierunter fällt jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen)-Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken.”

Mehr Details zum Facebookverbot für Lehrer finden Sie bei Golem.