Das Gericht in Mailand sprach die Manager schuldig die Privatsphäre verletzt zu haben. Grundlage der Verurteilung war ein von einem dritten – und nicht angeklagten – eingestelltes Video auf der Google-Plattform „YouTube“. In dem Video konnte man sehen, wie jugendliche Schüler einen geistig behinderten Jungen schikanieren. Entrüstung machte sich in den Kommentaren zu dem Video breit und letztlich gingen mehrere Anzeigen wegen Verleumdung und Verletzung der Privatsphäre bei Gericht ein. Google entfernte daraufhin das entsprechende Video im November 2008, nachdem Google, unter anderem vom Innenministerium, zur Löschung aufgefordert wurde.

Grund der Verurteilung sei, dass das Google-Video-Portal keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Rechtsverletzungen durch Dritte vorgesehen habe. Google argumentierte dagegen, dass man ja letztlich das betreffende Video gelöscht habe, nach Kenntnisnahme und daraufhin teilte das Gericht mit, dass aus den entsprechenden Kommentaren schon ersichtlich sei, dass hier Rechte von Dritten verletzt werden und ein solcher Kommentar ausreichen müsste um der Informationspflicht nachzukommen und man hätte die Veröffentlichung verhindern müssen. Die Anklage wegen Verleumdung wies das Gericht zurück, verurteilte allerdings drei der vier Manager zu sechs monatiger Haft auf Bewährung.

Die Jugendlichen, die das Video per Handy aufnahmen, sind mit Hilfe von Google ausfindig gemacht worden und mussten gemeinnützige Arbeit verrichten.Google äußerte sich über das Urteil und stufte es als verwunderlich und kündigte Einspruch an, da dieses Urteil das Recht auf Freiheit im Internet in Frage stelle.Die italienische Staatsanwaltschaft ist hoch zufrieden mit dem Urteil und findet es passend, dass Google nun zukünftig die Inhalte seiner Plattformen besser überwachen muss. Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft, man wolle doch nur zensieren, wies man dort zurück.

Google tut gut daran hier Einspruch einzulegen, denn wenn demnächst ein Kommentar zu einem Video reicht um der Informationspflicht nachzukommen, dann stellt es das gesamte Videoportal in Frage. Mehr noch, wenn jedes Video vorab auf Inhalt und Gesetzeskonformität überprüft werden muss, ist dem Videoportal die Grundlage entzogen, denn niemand wird die Verantwortung für Veröffentlichungen übernehmen wollen, wenn hier Haftstrafen drohen.

Andererseits dürfen solche Videos nicht monatelang online bleiben und natürlich, so wäre es mir persönlich am allerliebsten, gar nicht online gelangen, wie so vieles.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Manager-in-Italien-zu-Bewaehrungsstrafen-verurteilt-939113.html