Die obersten Behörden für den Datenschutz (Düsseldorfer Kreis) haben in der letzten Woche einen Beschluss zu Social Plugins gefasst. Das sind die kleinen Icons, über die man zu Facebook, Google+, Twitter oder anderen Netzwerken geleitet wird.

In diesem Beschluss heißt es klar und deutlich, dass “das direkte Einbinden von Social-Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social-Plugins ausgelöst wird, ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig ist.

Wer diese Plugins auf seiner gewerblichen Website benutzt, sollte das vielleicht nochmal überdenken.