Ein aktueller Gesetzentwurf namens “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ” wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stark kritisiert. Der Entwurf sieht vor, dass sich Nutzer von elektronischen Zahlungssystemen auch bei kleinsten Beträgen unter 150 € identifizieren müssen. Im Grunde will die Bundesregierung das anonyme Zahlen im Internet verbieten.

Dabei geht es um Zahlungsmittel wie Ukash oder die Paysafecard. Anonyme Bankeinzahlungen bis zu 1.000 € sollen aber weiterhin möglich sein.

Vom Interessenvertreter der Prepaidzahlungsmittel-Anbieter  Prepaidforum Deutschland (PFD) hört man, dass so eine generelle Pflicht zur Identifizierung das Ende dieses Segments wäre. Wenn dann bei jedem Kauf Name, Anschrift, Geburtsdatum, Betrag und Waren zum Abruf gespeichert würden, gäbe es wegen der mangelnden Datensicherheit (siehe den aktuellen Easycash-Fall) vermutlich keinen Verbraucherschutz mehr, was das Marktsegment mit Transaktionen im Wert von 850 Millionen € in die Bedeutungslosigkeit schicken würde.

Die Grünen sehen in dem Gesetzentwurf den Versuch, in völlig unverhältnismäßiger Weise die gesamte Internetwirtschaft zu überwachen. Innenexperte von Notz: “Für die tatsächliche Verfolgung von Geldwäschern bringt das Vorhaben hingegen nichts. Stattdessen überzieht es selbst Kleinhändler mit bürokratischen Vorgaben.”