Die extrem umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts, in der es Rechtshinweise auch beim direkten Aufruf einer Bilddatei forderte, wird jetzt angefochten: Wie der Anwalt der Berliner iWare GmbH, Niklas Plutte erklärte, wird er gegen das Urteil Berufung einlegen.

Das LG Köln hatte den Widerspruch der iWare GmbH zurückgewiesen und die vom Urheber des Bildes erwirkte Einstweilige Verfügung im sogenannten Pixelio-Urteil bestätigt. Das zeugt von massiver Sachunkenntnis gepaart mit abgehobener Arroganz bei den Richtern, die ihresgleichen sucht.

Schon im Falle der in wirklich jeder Hinsicht rechtswidrigen Abmahnungen wegen angeblichen Porno-Streamings zu Weihnachten hatte sich dies Gericht durch unsaubere Arbeit, schludrige Recherche und falsche Beschlüsse ausgezeichnet. Dabei sind die Richter aus Köln auf eine Briefkastenfirma hereingefallen, die die skrupellosen Abmahnanwälte von Urmann + Collegen (U+C) vor ihren Karren gespannt hatten…

Im Verlauf des aktuellen Verfügungsverfahrens hob der Anwalt des Fotografen darauf ab, dass das direkt vom Server abrufbare Bild keinen Rechtevermerk enthielt – was ja auch technisch nicht möglich ist.

Die offensichtlich wenig internetaffinen Kölner Richter folgten aber diesem Einwand trotzdem und bestätigten die Einstweilige Verfügung. Das ist nicht nur lächerlich, sondern zeugt schon von geballter Unkenntnis in der Sache. Diese Kölner Entscheidung sorgte besonders unter Juristen für schärfste Kritik.

Wegen dieses Urteils haben beispielsweise die Betreiber von Krefo.de alle Fotos aus Bilddatenbanken zeitweilig durch ein Symbolbild mit der Aufschrift „Dieses Bild ist in Ihrem Land nicht verfügbarersetzt. Es gibt noch weitere, ähnliche Aktionen.

Die Bilddatenbank Pixelio will iWare bei der Berufung unterstützen, parallel aber auch seine Nutzungsbedingungen noch deutlicher gestalten.