Jeder kennt inzwischen Katja Günther! Wenn nicht aus dem Internet, dann aus der Sendung Akte in Sat 1, denn mehrfach war Katja Günther mit Ihren rigorosen Praktiken ein Themenschwerpunkt in diesem Magazin.

Wer ist Katja Günther? Frau Günther ist Anwältin und arbeitet als Abmahnanwältin für diverse Onlineplattformen. Diese Onlineplattformen bieten Downloads an und wer anklickt, seine Emailadresse angibt, der verstrickt sich in einem versteckten Abo, welches im Klein- gedruckten versteckt ist. Wer diese Abogebühren nicht zahlte, bekam Post von Inkassofirmen oder eben von Anwälten wie Katja Günther. Diverser solcher Fälle sind in dem Magazin „Akte“ dokumentiert worden. Über 3500 Beschwerden und 1000 Strafanzeigen wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung und Gebührenerhebung landeten bei der Münchner Staatsanwaltschaft die ein Ermittlungsverfahren einleitete.

Jetzt ist genau dieses eingeleitete Strafverfahren eingestellt worden und Frau Günther bleibt straffrei und das wird einen Sturm der Entrüstung auslösen. Der Einstellungsbescheid hat 26 Seiten, und allein diese Tatsache macht deutlich, wie verzwickt die Angelegenheit sein muss. Die harten Fakten allerdings reichen nicht für eine Verurteilung, denn die Internet-Dienstleistungen die angeboten werden sind zwar zweifelhaft, aber den Vorwurf zur Beihilfe zum Betrug konnte nicht nachgewiesen werden. Strafrechtlich ebenso wenig relevant ist die Tatsache, dass Frau Günther Menschen Klagen androhte ohne jemals wirklich Klage eingereicht zu haben. Nötigung als Anklagepunkt fällt ebenfalls vom Tisch, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel – denn so heißt es im rechtlichen Sinn – wird ebenfalls nicht von Frau Günther praktiziert, denn der aufgebaute gewisse Druck durch Frau Günther mit Klageandrohung nach Erhalt des 4. Mahnschreibens sei in Ordnung und Opfern von Abofallen sei die Androhung von zivilrechtlichen Maßnahmen durchaus zuzumuten.

Also kein Betrug, keine Nötigung und auch keine Erpressung und auch keine überhöhten Gebühren und wer sich von Frau Günther unter Druck setzen lasse, der ist selber Schuld.

Eine Zahlungsverpflichtung der Opfer hat die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren nicht mit geprüft, denn ob die Opfer von Frau Günther zahlen müssen, muss das Zivilrecht entscheiden und im abgeschlossenen Verfahren wurde lediglich das strafrechtliche Vergehen von Frau Günther geprüft und hier ist diese nicht anzuklagen.

Jeder, der Rechnungen über sogenannte Abofallen erhalte, muss diese zivilrechtlich prüfen lassen, allerdings empfehlen Verbraucherzentralen immer wieder, dass jeder der solche Rechnungen erhält stur bleiben und keinesfalls zahlen soll und auch dem Druck, der in Inkasso- und Anwaltsbriefen aufgebaut wird, soll niemand nachgeben.

Augsburger-Allgemeine