Kennen Sie Emails, die bei Ihnen ankommen und in denen Sie ihre Emailadresse unter vielen anderen sehen können? Häufig kommen diese Emails von Vereinen oder Privatleuten, die dieselbe Nachricht an viele Empfänger schicken wollen.

Das funktioniert zwar, ist aber nach dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein datenschutzrechtlich eindeutig eine „unbefugte Datenübermittlung“ und damit kein Kavaliersdelikt. In Bayern musste die Versenderin einer solchen Email schon ein Bußgeld bezahlen, weil die Adressen offen lesbar waren, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorlag.

Die Abhilfe ist recht einfach: Tragen Sie als Empfänger nur sich selbst ein, damit haben Sie eine Kontrollkopie der Email und benutzen Sie für alle weiteren Empfänger das BCC-Feld  (Blind Carbon Copy – Nicht sichtbare Kopie) zur Eintragung der Emailadressen.

Ein so aufgebauter Verteiler ist für alle Empfänger nicht sichtbar und damit verstoßen Sie auch nicht gegen geltendes Recht.