Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ausländische Webseiten- bzw. Blogbetreiber für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch ihre Nutzer haftbar gemacht werden können. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung war bisher fraglich, ob man in solchen Fällen deutsches Recht anwenden kann.

Die Klage ging gegen Google in seiner Rolle als Blog-Hoster. Der Autor eines bei Google gehosteten Blogs hatte über den Kläger, einen deutschen Geschäftsmann, verbreitet, dass dieser Sexclubabrechnungen mit seiner geschäftlichen Kreditkarte bezahlt habe. Da der Verfasser anonym blieb, verklagte der Geschäftsmann Google den Betreiber des Blogs.

Schon das Oberlandesgericht Hamburg hatte gegen Google entschieden und das BGH bestätigte nun das Urteil.