
Die Klage ging gegen Google in seiner Rolle als Blog-Hoster. Der Autor eines bei Google gehosteten Blogs hatte über den Kläger, einen deutschen Geschäftsmann, verbreitet, dass dieser Sexclubabrechnungen mit seiner geschäftlichen Kreditkarte bezahlt habe. Da der Verfasser anonym blieb, verklagte der Geschäftsmann Google den Betreiber des Blogs.
Schon das Oberlandesgericht Hamburg hatte gegen Google entschieden und das BGH bestätigte nun das Urteil.